BEG EM: Einzelmaßnahmen in/an bestehenden Gebäuden
Investitionszuschuss
Gefördert werden Ihre Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude.
Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein.
- 15 % Zuschuss für alle Maßnahmen außer für Anlagen zur Wärmeerzeugung, z. B.:
- Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
- Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern
- Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
- Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung einbauen, erneuern oder optimieren
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik einbauen, um einen Gebäudeautomatisierungsgrad zu realisieren
- Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme einbauen
- Kältetechnik zur Raumkühlung installieren
- Heizungsoptimierung
- Zuschüsse Heizungstechnik:
- 25 % für Solarthermie-Anlage
- 10 % für Biomasse-Anlage*
- 25 % für Wärmepumpe*'**
- 25 % für innovative Heizungstechnik*
- 25 % für Erneuerbare-Energien-Hybridheizung ohne Biomasseheizung*'**
- 20 % für Erneuerbare-Energien-Hybridheizung mit Biomasseheizung*'**
- 25 % für Wärmenetzanschluss*
- 25 % für Gebäudenetzanschluss*
- 25 % für Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- 20 % für Optimierung der Heizungsanlage
- zuzüglich 10 % für alle mit (*) markierten Maßnahmen bei Ersetzen einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder zwanzigjährigen Gasheizung
- zuzüglich 5 % für alle mit (**) markierten Maßnahmen für den Einbau einer Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpe
- Zusätzliche Förderung der Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50 %
Förderung bis 31.12.2030
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