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Wegweiser Fördermittel – Bauen und Sanieren
Einzelmaßnahmen
BEG EM: Einzelmaßnahmen in/an bestehenden Gebäuden

Investitionszuschuss

Gefördert werden Ihre Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude.

Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein. 

  • 15 % Zuschuss für alle Maßnahmen außer für Anlagen zur Wärmeerzeugung, z. B.:       
    • Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
    • Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern
    • Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
    • Klima- und Lüftungs­anlagen mit Wärme- oder Kälte­rück­gewinnung einbauen, erneuern oder optimieren
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik einbauen, um einen Gebäudeautomatisierungsgrad zu realisieren
    • Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme einbauen 
    • Kältetechnik zur Raumkühlung installieren
    • Heizungsoptimierung 
  • Zuschüsse Heizungstechnik:
    • 25 % für Solarthermie-Anlage
    • 10 % für Biomasse-Anlage*
    • 25 % für Wärmepumpe*'**
    • 25 % für innovative Heizungstechnik*
    • 25 % für Erneuerbare-Energien-Hybridheizung ohne Biomasseheizung*'**
    • 20 % für Erneuerbare-Energien-Hybridheizung mit Biomasseheizung*'**
    • 25 % für Wärmenetzanschluss*
    • 25 % für Gebäudenetzanschluss*
    • 25 % für Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
    • 20 % für Optimierung der Heizungsanlage
    • zuzüglich 10 % für alle mit (*) markierten Maßnahmen bei Ersetzen einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder zwanzigjährigen Gasheizung
    • zuzüglich 5 % für alle mit (**) markierten Maßnahmen für den Einbau einer Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpe
  • Zusätzliche Förderung der Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50 %

Förderung bis 31.12.2030

Weitere Informationen

 

Neubau
BEG: Energieeffizienzgebäude - Neubau

Förderkredit mit Tilgungszuschuss

  • Erhältlich bei Bau oder Kauf eines neuen Effizienzgebäudes 40 mit Nachhaltigkeitsklasse
  • Zinssatz abhängig von Bonität und Sicherheiten
  • Höchstgrenze der förderfähigen Kosten: 2.000,- € pro Quadratmeter, maximal 10 Mio. Euro
  • Zwischen 5% und 35 % der förderfähigen Kosten als Tilgungszuschuss
  • Zusätzliche Förderung der Baubegleitung und der Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung, jeweils 50 % als Tilgungszuschuss

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 28.07.2022 durch das BMWK angepasst:

  • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­gebäude-Stufe 100 und der Einzel­maßnahmen.
  • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen entfällt.
  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst.

Förderung bis 31.12.2030

Weitere Informationen

Sanierung
BEG: Energieeffizienzgebäude - Sanierung

Förderkredit mit Tilgungszuschuss

  • Erhältlich bei Sanierung eines bestehenden Gebäudes zu einem Effizienzgebäude oder bei Kauf eines sanierten Effizienzgebäudes
  • Zinssatz abhängig von Bonität und Sicherheiten
  • Höchstgrenze der förderfähigen Kosten: 2.000,- € pro Quadratmeter, maximal 10 Mio. Euro
  • (Tilgungs-) Zuschüsse:
    • Effizienzgebäude 40:                     20 %   
    • Effizienzgebäude 55:                     15 %   
    • Effizienzgebäude 70:                     10 %    
    • Effizienzgebäude Denkmal:        5 %   
    • Bei Erhalt der Energie-Effizienz-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse jeweils + 5 %
  • Zusätzliche Förderung der Baubegleitung und der Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung, jeweils 50 % als Tilgungszuschuss
  • seit 01.01.2023: 15% Extra-Tilgungszuschuss für Serielle Sanierung
  • Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss

Förderung bis 31.12.2030

Weitere Informationen

Baubegleitung
BEG: Baubegleitung

Kredit & (Tilgungs-) Zuschuss

Für alle im BEG geförderten Maßnahmen ist die Beauftragung einer/eines bei der dena gelisteten Energieexpertin oder -experten für Fachplanung und Baubegleitung Pflicht

  • Förderung der Fachplanung & Baubegleitung, inklusive der akustischen Fachplanung bei stationären Geräten (z. B. bei Wärmepumpen) und einer eventuellen Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Höchstgrenzen für die Anerkennung der förderfähigen Kosten:
    • Einzelmaßnahmen: 5.000€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 2.000€ je Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten (max. 20.000€)
    • Sanierung zum Effizienzhaus: 10.000€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 4.000€ je Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten (max. 40.000€)
  • (Tilgungs-) Zuschuss jeweils 50 %
  • Beantragung direkt mit der Beantragung des Kredit- oder Zuschussantrags der entsprechenden geplanten Maßnahmen
  • Förderung bis 31.12.2030