BEG EM: Einzelmaßnahmen in/an bestehenden Gebäuden
Investitionszuschuss oder Förderkredit mit Tilgungszuschuss
Gefördert werden Ihre Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude.
Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein.
- Erhältlich für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen
- Zinssatz abhängig von Bonität, falls Kredit gewünscht
- Höchstgrenze der förderfähigen Kosten: 1.000,- € pro Quadratmeter, maximal 15 Mio. Euro
- 20 % (Tilgungs-) Zuschüsse für alle Maßnahmen außer Heizungstechnik:
- Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
- Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern
- Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
- Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung einbauen, erneuern oder optimieren
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik einbauen, um einen Gebäudeautomatisierungsgrad zu realisieren
- Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme einbauen
- Kältetechnik zur Raumkühlung installieren
- (Tilgungs-) Zuschüsse Heizungstechnik:
- 20 % für Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“
- 30 % für Gas-Hybridheizung*
- 30 % für Solarthermie-Anlage
- 35 % für Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien und ohne Emissionsgrenzwert*
- 40 % für Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien mit einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3*
- 35 % für Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik*
- 30 % für Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 % erneuerbaren Energien*
- 35 % für Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 75 % erneuerbaren Energien*
- 20 % für Optimierung der Heizungsanlage
- zuzüglich 10 % für alle mit (*) markierten Maßnahmen bei Ersetzen einer Ölheizung
Weitere Informationen: