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Wegweiser Energieaudit-Pflicht
Das Energieaudit

Das Energieaudit ist ein Instrument, um Potenziale und mögliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten aufzudecken. Durch die genaue Ermittlung der Energieverbräuche wird sichtbar, in welchen Bereichen Ihres Unternehmens Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher als hoch einzuschätzen.

Grundlage für die verpflichtende Durchführung eines Energieaudits ist §8 des EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen). Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditorinnen oder- auditoren durchzuführen.

Mit dem nachstehenden Online-Wegweiser können Sie schnell überprüfen, ob Sie zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind.

Sie haben noch Fragen zum Energieaudit? Dann schauen Sie doch auf unseren gesammelten FAQ rund um das Thema Energieaudit vorbei!

Schritt 1

Grundsätzlich gilt als Nicht-KMU:

  • wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder
  • wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.

Sollten Sie weitergehende Informationen zur Einordnung benötigen, nutzen Sie bitte den Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission

KMU

Schritt 2

Betroffen von der Energieaudit-Pflicht sind alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung der EU sind.

Als KMU sind Sie somit von der Verpflichtung ausgenommen.

Dennoch können Sie in einem zweiten Schritt weitere Informationen erhalten, je nachdem, welche Kriterien auf Sie zutreffen.

EE-Netzwerk EMAS/ISO zertifiziert

Schritt 3

Info Energieeffizienznetzwerke

Auch wenn Sie Mitglied in einem Energieeffizienznetzwerk sind und eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch genommen haben, können Sie nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass diese den Anforderungen an ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 entspricht.
Unser Tipp: Vergewissern Sie sich bei Ihrer Energieberaterin oder Ihrem Energieberater, ob die Beratung der gesetzlichen Auditpflicht nachkommt!
Beratung erfüllt Anforderungen

Schritt 4

Jährlicher Verbrauch