Wiederaufnahme der Stichproben des BAFA
Das BAFA hält die Durchführung von Energieaudits für energieauditpflichtige Unternehmen ab sofort wieder für zumutbar. Bis zum 28. Februar haben die Unternehmen Zeit, verpasste Audits nachzuholen.
Die Mitteilung des BAFA im Wortlaut:
„Das BMWi gab Anfang April 2020 per Rundschreiben bekannt, dass aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführbare Energieaudits als unverschuldet gelten und nicht durch ein Bußgeld geahndet werden. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass fällige Energieaudits nachgeholt werden müssen, sobald die Pandemielage dies wieder ermöglicht, da die grundsätzliche Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G weiterhin unverändert fortbesteht.
Auch wenn das Infektionsgeschehen sich weiter als dynamisch darstellt und von einer Überwindung der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit keine Rede sein kann, ist die Durchführung von Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar.
Die energieauditpflichtigen Unternehmen werden daher aufgefordert, ihrer Energieauditpflicht baldmöglichst nachzukommen. Die Stichprobenkontrolle wird ab sofort wieder aufgenommen. Im Rahmen seines Ermessens wird das BAFA noch bis zum 28. Februar 2021 für nicht durchgeführte Energieaudits in der Regel davon ausgehen, dass die verspätete Erfüllung der Energieauditpflicht Corona-bedingt nicht möglich war.
Bitte beachten Sie, dass die FAQ/Fragen unter dem Punkt CORONA auf der BAFA-Homepage aktualisiert wurden.
Diese finden Sie unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieaudit/energieaudit_node.html „
Schutzverpflichtung geht vor!
Während der Krise sollte der Schutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität haben. Wenn Ihr Betrieb zum Schutz vor dem Corona-Virus geschlossen werden musste oder wenn die Vor-Ort-Begehung nicht möglich war, weil der Zutritt für Externe nicht möglich ist, dann werden die besonderen Umstände durch das BAFA bei der Bewertung berücksichtigt. Beachten Sie jedoch unbedingt:
- Dokumentieren Sie so genau wie möglich, weshalb das Audit nicht fristgerecht durchgeführt werden konnte!
- Holen Sie das Audit unverzüglich nach, sobald es die Situation zulässt!
Allgemeine Infos zum Energieaudit finden Sie in unserem Leitfaden zur Energieaudit-Pflicht und in unseren FAQ zum Energieaudit.