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Wegweiser Fördermittel – Erneuerbare Energien
KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard
KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard

Ziel und Gegenstand

Die KfW Bankengruppe fördert Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.

Gefördert werden:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende,
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

Ziel ist es, die verbrauchs- und erzeugungsseitige Flexibilisierung des Stromsystems sowie die Digitalisierung der Energiewende zu unterstützen.

Voraussetzungen

Die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind zu erfüllen.

Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller müssen einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen bzw. der erzeugten Wärme verkaufen.

Bei Vorhaben mit Investitionsort außerhalb der EU müssen die Bank oder der Antragsteller die Kompatibilität des Vorhabens mit den in der EU geltenden umweltbezogenen Bestimmungen und Standards bestätigen.

Der Erwerb gebrauchter Anlagen wird nur gefördert, wenn sie nicht länger als zwölf Monate am Stromnetz angeschlossen sind oder als nicht über die KfW geförderte Anlage modernisiert werden und eine Leistungssteigerung erfolgt.

Vorhaben im Ausland müssen die gesetzlich geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Standards des Investitionslandes erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe.

Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, max. jedoch 150 Mio. EUR pro Vorhaben.

Weiterführende Informationen