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Wegweiser Fördermittel – Gebäudetechnik und Prozesse
Anlagentechnik
Anlagentechnik (außer Heizung) (BEG)

Ziel und Gegenstand

Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Gefördert wird:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme

Voraussetzungen

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.

Art und Höhe der Förderung

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro (brutto).
  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Max. förderfähige Ausgaben: 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Millionen Euro.
  • Bis zu 50 % der Fachplanung und Baubegleitung.

Weiterführende Informationen 

 

Kälte- und Klimaanlagen
Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Investitionsmaßnahmen für den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, sowie ergänzende Komponenten, wie beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.

Für die gleichzeitige Errichtung von stationären Kälte- bzw. Klimaanlagen und Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Elektroenergie und Wärme) wird eine Bonusförderung gewährt (Kombinationsbonus).

Ziel ist es, durch Investitionsanreize den Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik zu stärken und langfristig bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden.

Voraussetzungen

Die stationäre Kälte- und Klimaanlage muss neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit muss neu erstellt werden und das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bleibt bestehen.

Die Anlage ist nach Inbetriebnahme mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Kälteleistung und der Art der Anlage.

Für die Förderung gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt 150.000 EUR pro Maßnahme sowie eine Begrenzung auf maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.

Weiterführende Informationen

Energieeffizienz und Prozesswärme
Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Investitionen, die Ihre Prozesse effizienter und ressourcenschonender zu gestalten, zum Beispiel beim Einsatz von Prozesswärme oder Prozesskälte.

Gefördert werden:

  • Modul 1 – Querschnittstechnologien: investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien, z. B.:
    • Elektrische Motoren und Antriebe
    • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
    • Ventilatoren
    • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
    • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
    • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
    • Frequenzumrichter
  • Modul 2 – Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, z. B.:
    • Solarkollektoranlagen
    • Biomasse-Anlagen
    • Wärmepumpen
    • notwendige Zusatzkosten, z. B. für Wärmespeicher oder Messeinrichtungen.
  • Modul 3 – Soft- und Hardware für ein Energie- und Umweltmanagementsystem, z. B.:
    • Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik
    • Erwerb und Installation von Energiemanagement-Software
    • Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software
  • Modul 4 – energie- und ressourcenbezogene Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, z. B.
    • Prozess- und Verfahrensumstellungen
    • Nutzung von Abwärme
    • Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung
    • Vermeidung von Energie- oder Ressourcenverlusten
  • Modul 5 –  Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität, z. B.:
    • Erstellung einer CO2-Bilanz
    • Energieberatung
    • Unternehmensübergreifende Beratung entlang der Lieferkette

Die Förderung erfolgt technologieoffen und branchenübergreifend. Sie kann wahlweise als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Kredit der KfW Bankengruppe beantragt werden.

Höhe der Förderung

  • Modul 1: bis zu 40 %
  • Modul 2: bis zu 55 %
  • Modul 3: bis zu 40 %
  • Modul 4: bis zu 50 % und maximal 900 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 für KMU
  • Modul 5: bis zu 50 % plus einem Bonus von 10 % für KMU

Förderung bis 31.12.2026

Weiterführende Informationen KfW

Weiterführende Informationen BAFA

BMWK-Wettbewerb Energieeffizienz
Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – BMWK-Wettbewerb Energieeffizienz

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert in einem wettbewerblichen Verfahren Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.

Gefördert werden insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen,
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung,
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden,
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte,
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess,
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen,
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie zugehörige Software.

Förderfähig sind auch die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige.

Die Förderung ist grundsätzlich akteursübergreifend sowie sektor- und technologieoffen ausgestaltet. Zentrales Kriterium für die Förderung ist die je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz).

Ziel ist es, Energieeffizienz durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen.

Voraussetzungen

Die geförderten Investitionen sind nach der Inbetriebnahme mindestens drei Jahre zweckentsprechend zu betreiben (Nutzungspflicht).

Die Amortisationszeit der geplanten Effizienzmaßnahme bezogen auf die eingesparten Stromkosten muss ohne Förderung mehr als vier Jahre betragen.

Die Umsetzungsdauer des Effizienzprojekts darf einschließlich der Nachweise maximal drei Jahre betragen.

Ein ausgefülltes Einsparkonzept muss vorliegen.

Für Projekte im Rahmen eines Contractings muss ein separater Contractingvertrag geschlossen werden. Eine Förderung von Effizienzmaßnahmen im Rahmen bestehender Verträge ist von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben.

Es sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen vorgesehen. Alle vollständigen Anträge werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen. Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde um 50% vor Bewerbungsschluss überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden.

Förderung bis 31.12.2026

Weiterführende Informationen

Produktions­anlagen/­-prozesse
KfW-Energieeffizienzprogramm Produktions­anlagen/­-prozesse

Ziel und Gegenstand

Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen.

Voraussetzungen

Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10% erzielen, beispielsweise in den Bereichen:

  • Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
  • Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe/Pumpen
  • Prozesswärme
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Modernisierungs­investitionen, die zu einer Endenergieeinsparung von mindestens 10 %  des Durchschnitts­verbrauch der letzten 3 Jahre führen.

Bei Neuinvestitionen ist die Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt maßgeblich.

Zinssätze und Laufzeiten

Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.

Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.

Kredithöhe und Auszahlung

  • in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt

Weiterführende Informationen

Heizungstechnik
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (BEG)

Ziel und Gegenstand

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

Gefördert wird:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

Art und Höhe der Förderung

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 2000 Euro (Brutto).
  • Max. förderfähige Ausgaben sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 5 Millionen Euro.
  • Bis zu 50 % der Fachplanung und Baubegleitung

Die aufgeführten Wärmeerzeuger werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

  • Solarthermieanlagen mit 25 %
  • Biomasseheizungen mit 10 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
  • Wärmepumpen mit 25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird)
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Einbindung einer Biomasseheizung mit 20 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %) und ohne Einbindung einer Biomasseheizung mit 25 %
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen mit 25 %
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit 25 %

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine Biomasseheizung, Wärmepumpe, EE-Hybridheizung, Innovative Heizanlagen auf EE-Basis oder der Anschluss an ein Gebäude- ode Wärmenetz errichtet wird.

Weiterführende Informationen

Heizungsoptimierung
Heizungsoptimierung (BEG)

Ziel und Gegenstand

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird.

Gefördert wird:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Voraussetzungen

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.

Art und Höhe der Förderung

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro (brutto).
  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Max. förderfähige Ausgaben: 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt jährlich max. 5 Millionen Euro.
  • Bis zu 50 % der Fachplanung und Baubegleitung.

Weiterführende Informationen