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Wegweiser Fördermittel – Gebäudetechnik und Prozesse
Anlagentechnik
Anlagentechnik (außer Heizung) (BEG)

Ziel und Gegenstand

Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Gefördert wird:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme

Voraussetzungen

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.

Art und Höhe der Förderung

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro (brutto).
  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Max. förderfähige Ausgaben: 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
  • zusätzliche Förderung möglich, z.B. für Baubegleitung oder Nachhaltigkeitszertifizierung

Weiterführende Informationen 

 

Kälte- und Klimaanlagen
Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

+++ Für dieses Förderprogramm werden derzeit keine Anträge entgegengenommen, da die alte Fördermittelrichtlinie am 31. Dezember 2023 ausgelaufen und noch keine neue in Kraft getreten ist. Wir halten Sie an dieser Stelle über Neuerungen informiert. +++

 

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Investitionsmaßnahmen für den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, sowie ergänzende Komponenten, wie beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.

Für die gleichzeitige Errichtung von stationären Kälte- bzw. Klimaanlagen und Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Elektroenergie und Wärme) wird eine Bonusförderung gewährt (Kombinationsbonus).

Ziel ist es, durch Investitionsanreize den Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik zu stärken und langfristig bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden.

Voraussetzungen

Die stationäre Kälte- und Klimaanlage muss neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit muss neu erstellt werden und das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bleibt bestehen.

Die Anlage ist nach Inbetriebnahme mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Kälteleistung und der Art der Anlage.

Für die Förderung gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt 150.000 EUR pro Maßnahme sowie eine Begrenzung auf maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.

Weiterführende Informationen

Energieeffizienz und Prozesswärme
Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Investitionen, die Ihre Prozesse effizienter und ressourcenschonender gestalten, zum Beispiel beim Einsatz von Prozesswärme oder Prozesskälte.

Gefördert werden:

Modul 1: Querschnittstechnologien: Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien, z.B.:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für den Transport von Flüssigkeiten
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager (für die Erschließung und innerbetriebliche Nutzung der Abwärme von Bestandsanlagen oder Wärmerückgewinnung)
  • Thermische Isolierung/ Wärmedämmung für Bestandsanlagen

Höhe der Förderung: 

  • Jeweils 25% (Kleine Unternehmen),  20% (Mittlere Unternehmen) der Kosten der förderfähigen Investition
  • Mindestens 2.000€ Investitionsvolumen pro Maßnahme

Modul 2: Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien, z. B.: 

  • Solarkollektoranlagen
  • Wärmepumpen
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen)

Höhe der Förderung:

  • Jeweils 60% (Kleine Unternehmen),  50% (Mittlere Unternehmen), 40% (Unternehmen ohne KMU-Status) der Kosten der förderfähigen Investition
  • Reduzierte Fördersätze für Biomassefeuerungsanlagen

Modul 3: Soft- und Hardware für ein Energie- und Umweltmanagementsystem, z. B.:

  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Sensoren und Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen und anderer relevanter Größen
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Energiemanagement-Software
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Steuer-und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen (mit vornehmlichem Zweck der Reduktion des Energiebedarfs)

Höhe der Förderung:

  • Jeweils 45% (Kleine Unternehmen),  35% (Mittlere Unternehmen), 25% (Unternehmen ohne KMU-Status) der Kosten der förderfähigen Investition

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basisförderung (für KMU einer bestimmten Technologiekategorie, ohne umfangreiches Einsparkonzept): 

  • Erwerb und Installation/ Montage von
    • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
    • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
    • Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
    • Lackierkabinen
    • Wasserstrahlschneidanlagen
    • Laserschneider
    • Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
    • Elektrisch betriebene Backöfen
    • Werkzeugmaschinen
    • Pelletpressen, Brikettierpressen
    • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
    • Kinoprojektoren
    • Elektrische Schweißgeräte
    • Kühlmöbel für Lebensmittel
    • Solarien

Höhe der Förderung:

  • Jeweils pauschale Förderung von 15% (Kleine Unternehmen),  10% (Mittlere Unternehmen) der Kosten der förderfähigen Investition
  • Mindestens 10.000€ Investitionsvolumen pro Maßnahme

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus (weitestgehend technologieoffen), z.B.: 

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und/oder Ressourceneinsparungen führen.
  • Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme (bspw. Erschließung/Bereitstellung von Abwärme, Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze, Verstromung von Abwärme)
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen

Höhe der Förderung:

  • Jeweils bis zu 45% (Kleine Unternehmen),  bis zu 35% (Mittlere Unternehmen), bis zu 25% (Unternehmen ohne KMU-Status) der Kosten der förderfähigen Investition
  • Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung möglicherweise Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten 

Modul 5: Transformationspläne

Diese Förderung soll Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität unterstützen. Die Antragstellung hierfür erfolgt beim Projektträger des Förderwettbewerbs VDI/VDE Innovation + Technik GmbH: wettbewerb-energieeffizienz.de

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen, z.B.:

  • Elektrifzierungsmaßnahmen in Kleinen Unternehmen (Austausch von Bestandsanlagen durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen)
  • Umrüstung von Anlagen zum Betrieb mit elektrischer Energie

Höhe der Förderung:

  • 33% der Kosten der förderfähigen Investition
  • Mindestens 2.000€ Investitionsvolumen 

 

Die Förderung erfolgt technologieoffen und branchenübergreifend. Sie kann wahlweise als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Kredit der KfW Bankengruppe beantragt werden.

Förderung bis 31.12.2028

Weiterführende Informationen KfW

Weiterführende Informationen BAFA

BMWK-Wettbewerb Energieeffizienz
Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – BMWK-Wettbewerb Energieeffizienz

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert in einem wettbewerblichen Verfahren Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.

Gefördert werden insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen,
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung,
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden,
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte,
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess,
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen,
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie zugehörige Software.

Förderfähig sind auch die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige.

Die Förderung ist grundsätzlich akteursübergreifend sowie sektor- und technologieoffen ausgestaltet. Zentrales Kriterium für die Förderung ist die je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz).

Voraussetzungen

Die geförderten Investitionen sind nach der Inbetriebnahme mindestens drei Jahre zweckentsprechend zu betreiben (Nutzungspflicht).

Die Amortisationszeit der geplanten Effizienzmaßnahme bezogen auf die eingesparten Stromkosten muss ohne Förderung mehr als vier Jahre betragen.

Die Umsetzungsdauer des Effizienzprojekts darf einschließlich der Nachweise maximal vier Jahre betragen.

Ein ausgefülltes Einsparkonzept muss vorliegen.

Für Projekte im Rahmen eines Contractings muss ein separater Contractingvertrag geschlossen werden. Eine Förderung von Effizienzmaßnahmen im Rahmen bestehender Verträge ist von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60% der Investitionskosten inklusive Nebenkosten, maximal 20 Mio. EUR pro Vorhaben.

Es sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen vorgesehen. Alle vollständigen Anträge werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen. Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde um 50% vor Bewerbungsschluss überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden.

Förderung bis 31.12.2028

Weiterführende Informationen

Produktions­anlagen/­-prozesse
KfW-Energieeffizienzprogramm Produktions­anlagen/­-prozesse

Ziel und Gegenstand

Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen.

Voraussetzungen

Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10% erzielen, beispielsweise in den Bereichen:

  • Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
  • Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe/Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Bau, Ersatz oder Modernisierung von Hafen- und Zugangsinfrastrukturen in Binnen- und Seehäfen

Modernisierungs­investitionen, die zu einer Endenergieeinsparung von mindestens 10 %  des Durchschnitts­verbrauch der letzten 3 Jahre führen.

Bei Neuinvestitionen ist die Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt maßgeblich.

Zinssätze und Laufzeiten

Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.

Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.

Kredithöhe und Auszahlung

  • In der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt

Weiterführende Informationen

Heizungstechnik
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (BEG)

Ziel und Gegenstand

Gefördert werden die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes, das einen Anteil der Wärmeerzeugung aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 und/oder 3.4 und/oder unvermeidbarer Abwärme von mindestens 25% einbindet.

Gefördert wird:

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. 

Art und Höhe der Förderung

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro (Brutto).
  • Grundfördersatz: Mindestens 30% der förderfähigen Ausgaben

 

Weiterführende Informationen

Heizungsoptimierung
Heizungsoptimierung (BEG)

Ziel und Gegenstand

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird sowie Maßnahmen zur Reduktion der Staubemission (mindestens 80%) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse.

Gefördert wird:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen

Voraussetzungen

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.

Art und Höhe der Förderung

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro (brutto).
  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Weiterführende Informationen