
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Gefördert wird:
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Investitionsmaßnahmen für den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, sowie ergänzende Komponenten, wie beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.
Für die gleichzeitige Errichtung von stationären Kälte- bzw. Klimaanlagen und Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Elektroenergie und Wärme) wird eine Bonusförderung gewährt (Kombinationsbonus).
Ziel ist es, durch Investitionsanreize den Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik zu stärken und langfristig bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden.
Die stationäre Kälte- und Klimaanlage muss neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit muss neu erstellt werden und das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bleibt bestehen.
Die Anlage ist nach Inbetriebnahme mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Kälteleistung und der Art der Anlage.
Für die Förderung gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt 150.000 EUR pro Maßnahme sowie eine Begrenzung auf maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Investitionen, die Ihre Prozesse effizienter und ressourcenschonender zu gestalten, zum Beispiel beim Einsatz von Prozesswärme oder Prozesskälte.
Gefördert werden:
Die Förderung erfolgt technologieoffen und branchenübergreifend. Sie kann wahlweise als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Kredit der KfW Bankengruppe beantragt werden.
Förderung bis 31.12.2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert in einem wettbewerblichen Verfahren Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.
Gefördert werden insbesondere:
Förderfähig sind auch die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige.
Die Förderung ist grundsätzlich akteursübergreifend sowie sektor- und technologieoffen ausgestaltet. Zentrales Kriterium für die Förderung ist die je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz).
Ziel ist es, Energieeffizienz durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen.
Die geförderten Investitionen sind nach der Inbetriebnahme mindestens drei Jahre zweckentsprechend zu betreiben (Nutzungspflicht).
Die Amortisationszeit der geplanten Effizienzmaßnahme bezogen auf die eingesparten Stromkosten muss ohne Förderung mehr als vier Jahre betragen.
Die Umsetzungsdauer des Effizienzprojekts darf einschließlich der Nachweise maximal drei Jahre betragen.
Ein ausgefülltes Einsparkonzept muss vorliegen.
Für Projekte im Rahmen eines Contractings muss ein separater Contractingvertrag geschlossen werden. Eine Förderung von Effizienzmaßnahmen im Rahmen bestehender Verträge ist von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben.
Es sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen vorgesehen. Alle vollständigen Anträge werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen. Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde um 50% vor Bewerbungsschluss überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden.
Förderung bis 31.12.2026
Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen.
Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10% erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
Modernisierungsinvestitionen, die zu einer Endenergieeinsparung von mindestens 10 % des Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen.
Bei Neuinvestitionen ist die Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt maßgeblich.
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.
Ziel und Gegenstand
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Gefördert wird:
Die aufgeführten Wärmeerzeuger werden mit folgendem Fördersatz gefördert:
Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine Biomasseheizung, Wärmepumpe, EE-Hybridheizung, Innovative Heizanlagen auf EE-Basis oder der Anschluss an ein Gebäude- ode Wärmenetz errichtet wird.
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird.
Gefördert wird:
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.