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Wegweiser Fördermittel – Mobilität und Logistik
Unternehmen des Güterkraftverkehrs
Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (Umweltschutz und Sicherheit)

Ziel und Gegenstand

Der Bund fördert die Sicherheit und die Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.

Gefördert werden fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung:

  • Kauf, Miete und Leasing von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit,
  • Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.

Ziel ist es, die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf die Umwelt zu reduzieren, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Gefahr von Arbeits- und Betriebsunfällen zu senken.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 7,5 t) sind.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag ist abhängig von der Unternehmensgröße und wird aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge ermittelt.

Der Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug beträgt bis zu 2.000 EUR. Die absolute Förderhöhe beträgt maximal 33.000 EUR je Unternehmen.

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