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Werkzeuge
Wegweiser Fördermittel – Mobilität und Logistik
Umweltbonus
Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt den Absatz neuer Elektrofahrzeuge.

Sie erhalten den Umweltbonus für

  • den Erwerb eines erstmals in Deutschland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs,
  • den Erwerb eines Elektrofahrzeugs bei der zweiten Zulassung im Inland,
  • Fahrzeugleasing (bei weniger als 2 Jahren Laufzeit gelten geringere Boni)

Art und Höhe der Förderung

Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss.

Die Höhe des Bundeszuschusses beträgt für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug oder für ein anderes Fahrzeug, welches diesen gleichgestellt wurde:

  • 6.000 Euro bei einem Nettolistenpreis von maximal 40.000 Euro
  • 5.000 Euro bei einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro

Der Bundeszuschuss beträgt für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug:

  • 4.500 Euro bei einem Nettolistenpreis von maximal 40.000 Euro
  • 3.750 Euro bei einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro

Der Bundeszuschuss wird nur gewährt, wenn der Netto-Kaufpreis des Fahrzeugs durch die Automobilindustrie gegenüber dem Netto-Listenpreis für den Endkunden in gleichem Umfang reduziert wird.

Weiterführende Informationen

Unternehmen des Güterkraftverkehrs
Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)

Ziel und Gegenstand

Der Bund fördert die Sicherheit und die Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.

Gefördert werden fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung:

  • Kauf, Miete und Leasing von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit,
  • Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.

Ziel ist es, die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf die Umwelt zu reduzieren, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Gefahr von Arbeits- und Betriebsunfällen zu senken.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 7,5 t) sind.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag ist abhängig von der Unternehmensgröße und wird aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge ermittelt.

Der Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug beträgt bis zu 2.000 EUR. Die absolute Förderhöhe beträgt maximal 33.000 EUR je Unternehmen.

Weiterführende Informationen

klimafreundliche Nutzfahrzeuge
klimafreundliche Nutzfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Sie bei der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben.

Gefördert werden

  • die Anschaffung von Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit alternativen, klimaschonenden Antrieben. Das beinhaltet reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeuge. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der Mehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug.
  • die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur mit bis zu 80 Prozent der Ausgaben.
  • Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen und dazugehöriger Infrastruktur, mit bis zu 50 Prozent der Ausgaben.

Weitere Informationen

Ladeinfrastruktur
Ladestationen für Mitarbeitende in Unternehmen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.

Gefördert wird der Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmen­fahrzeuge sowie Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

Höhe der Förderung:

  • 900 Euro pauschal pro Ladestation
  • Die Höhe der Förderung darf maximal 70% der förderfähigen Kosten betragen

Gefördert werden:

  •  der Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung 
  •  den Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  •  Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen

Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten

Weitere Infos und Antragsstellung

Öffentliche Ladepunkte
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Die Antragstellung für Neuerrichtungen endete am 18.01.2022.

Die Antragstellung für Modernisierungen endete am 27.01.2022.