
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt den Absatz neuer Elektrofahrzeuge.
Sie erhalten den Umweltbonus für
Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss.
Die Höhe des Bundeszuschusses beträgt für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug oder für ein anderes Fahrzeug, welches diesen gleichgestellt wurde:
Der Bundeszuschuss beträgt für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug:
Der Bundeszuschuss wird nur gewährt, wenn der Netto-Kaufpreis des Fahrzeugs durch die Automobilindustrie gegenüber dem Netto-Listenpreis für den Endkunden in gleichem Umfang reduziert wird.
Der Bund fördert die Sicherheit und die Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Gefördert werden fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung:
Ziel ist es, die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf die Umwelt zu reduzieren, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Gefahr von Arbeits- und Betriebsunfällen zu senken.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 7,5 t) sind.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag ist abhängig von der Unternehmensgröße und wird aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge ermittelt.
Der Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug beträgt bis zu 2.000 EUR. Die absolute Förderhöhe beträgt maximal 33.000 EUR je Unternehmen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen auf verflüssigtes Erdgas (LNG) als Schiffskraftstoff.
Gefördert werden die
Ziel ist es, den Einsatz von LNG in der deutschen Seeschifffahrt voranzutreiben.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer eines Schiffs sind oder den Neubau eines Schiffs planen, das gewerblich bzw. im Rahmen öffentlicher Aufgabenwahrnehmung für die Seeschifffahrt insbesondere auf europäischen Gewässern genutzt wird, sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Schiffe müssen in einem deutschen Schiffsregister eingetragen sein und eine Gemeinschaftsflagge führen.
Zur Durchführung des Vorhabens muss der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Die zweckgebundene Verwendung des geförderten Schiffs für die Seeschifffahrt ist über einen Zeitraum von mindestens acht Jahren nach Aus- bzw. Umrüstung sicherzustellen.
Die Förderung darf zu keiner Wettbewerbsverzerrung führen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Sie bei der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben.
Gefördert werden
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.
Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
Höhe der Förderung:
Gefördert werden:
Die Antragsstellung ist voraussichtlich bis zum 31.12.2022 möglich.
In mehreren Förderaufrufen werden gefördert:
Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.