
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt den Absatz neuer Elektrofahrzeuge.
Sie erhalten den Umweltbonus für
Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss.
Die Höhe des Bundeszuschusses beträgt für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug oder für ein anderes Fahrzeug, welches diesen gleichgestellt wurde:
Der Bundeszuschuss beträgt für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug:
Der Bundeszuschuss wird nur gewährt, wenn der Netto-Kaufpreis des Fahrzeugs durch die Automobilindustrie gegenüber dem Netto-Listenpreis für den Endkunden in gleichem Umfang reduziert wird.
Der Bund fördert die Sicherheit und die Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Gefördert werden fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung:
Ziel ist es, die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf die Umwelt zu reduzieren, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Gefahr von Arbeits- und Betriebsunfällen zu senken.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 7,5 t) sind.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag ist abhängig von der Unternehmensgröße und wird aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge ermittelt.
Der Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug beträgt bis zu 2.000 EUR. Die absolute Förderhöhe beträgt maximal 33.000 EUR je Unternehmen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Sie bei der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben.
Gefördert werden
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.
Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
Höhe der Förderung:
Gefördert werden:
Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten
Die Antragstellung für Neuerrichtungen endete am 18.01.2022.
Die Antragstellung für Modernisierungen endete am 27.01.2022.