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Unternehmen aufgepasst: die CSRD-Berichtspflicht kommt!

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeit in der Berichterstattung integral zu behandeln und finanziellen Themen schrittweise gleichzustellen. Außerdem soll sie sicherstellen, dass Unternehmen Informationen über die Risiken, Chancen und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt öffentlich machen.

 

Wer ist verpflichtet?

Die CSRD löst die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Sie betrifft:

  • alle großen Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen:
    • Bilanzsumme: mind. 20 Mio. €
    • Nettoumsatzerlöse: mind. 40 Mio. €
    • Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten: mind. 250

 

  • alle kapitalmarktorientierten KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen

Kleinstunternehmen sind von der Pflicht ausgeschlossen.

 

 Ab wann ist mein Unternehmen verpflichtet?

Kapitalmarktorientierte Großunternehmen müssen über Geschäftsjahre CSRD-konform berichten, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

Alle anderen großen Unternehmen sind für Geschäftsjahre berichtspflichtig, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.

Kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen müssen über Geschäftsjahre berichten, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. KMU können sich jedoch bis 2028 von der Berichtspflicht befreien lassen (Opt-out Phase).

 

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Erstanwender finden ausführliche Informationen und Leitlinien zur Erstellung des ersten Nachhaltigkeitsbericht auf der Webseiten der Europäischen Union sowie auf der Webseite des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Auf den Seiten der Global Reporting Initiative (GRI) finden Sie zudem ein eigenes Resource Center.

Gerade für KMU ist oftmals ein bestehendes Umweltmanagementsystem hilfreich für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EMAS-Umwelterklärung deckt beispielsweise viele der benötigten Inhalte und Kennzahlen der verbreiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards ab – zumindest im Ökologiebereich. Weitere Informationen zum Thema Umwelt- und Energiemanagement finden Sie in unserem Downloadbereich.

Hier finden Sie die Steckbriefe zur CSRD, welche parallel von Webinaren begleitet werden:

Wir hoffen, dass wir Ihnen dadurch gute Einblicke in die Standards ermöglichen und Ihnen die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung näherbringen können!