Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
Seit dem 26. November 2019 ist die letzte Änderung des EDL-G in Kraft. Zuvor hatte sich herausgestellt, dass der Aufwand eines Energieaudits für die betroffenen Unternehmen mit geringem Energieaufwand in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den resultierenden Energieeinsparungen stand. Daher ist die wichtigste Änderung der Novelle die Einführung einer Bagatellschwelle. Demnach müssen nur noch Nicht-KMUs ab einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 500.000 Kilowattstunden über alle Energieträger hinweg ein ordentliches Energieaudit durchführen. Nicht-KMUs mit einem geringeren Energieverbrauch sind jedoch verpflichtet, ausgewählte Daten ihres Energieverbrauchs über eine Onlinemaske dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu melden. Im Gegenzug sollen diese mit Informationen zu Einsparmöglichkeiten und Förderprogrammen versorgt werden.
Es wird damit gerechnet, Bundesweit etwa 3.500 Unternehmen um insgesamt 5 Millionen Euro zu entlasten.
Außerdem sollen durch den neuen Erlass durch eine Fort- und Weiterbildungspflicht für Auditorinnen und Auditoren die Qualität der Beratungsleistung gesteigert werden.
Was sagt der BGA?
Für weiterführende Informationen und eine Einschätzung lesen Sie hier das Positionspapier des BGA.
FAQ zum Energieaudit
Wir haben die häufigsten Fragen zum Energieaudit für Sie hier zusammengestellt.
Beachten Sie auch unseren Leitfaden zur Energieauditpflicht!
Das Webinarangebot der Energieeffizienz-Kampagne
Teil der Energieeffizienz-Kampagne wird ein vielfältiges Webinarangebot sein, das Ihnen auch bei der Umsetzung des EDL-G helfen kann.
Weiteres Informationsmaterial finden Sie auf den Seiten des BAFA.