Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck legt seine Pläne für die neuen Förderbedingungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor. Und es geht schnell! Die ersten Änderungen sind bereits in Kraft!
„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren." So wird Robert Habeck zitiert. Insgesamt werde das Fördervolumen nochmal stark erhöht. Dabei liegt der Fokus noch deutlicher als zuvor auf der Förderung von Sanierungsmaßnahmen, welche eine vier- bis fünfmal höhere Wirksamkeit als in den Neubau investierte Fördergelder haben.
In 3 Etappen wird die BEG umgestellt
Seit dem 28.07.2022 gelten neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung.
Am 15.08.2022 traten Änderungen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen in Kraft.
Zum 01.01.2023 soll die Förderung von energieeffizienten Neubauten neu ausgerichtet werden.
Hierbei wird es Neuerungen in Hinsicht auf Einzelmaßnahmen, Gebäude- und Wärmenetze, sowie Wohn- bzw. Nichtwohngebäude geben.
Die Neuerungen dienen unter anderem dazu, dass die Zuständigkeiten zwischen den beiden Fördermittelgebern, der KfW und der BAfA, besser geklärt sind. Damit sollen Förderanträge leichter gestellt und schneller bearbeitet werden können.
Allgemein werden die Fördersätze beim BAfA und der KfW hinsichtlich Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen und weiteren Einzelmaßnahmen angepasst.
Bei den Zuschüssen für unterschiedliche Maßnahmen kam es teilweise zu Senkungen zwischen 5 und 10 Prozentpunkten. Beispielsweise wird nun der Einbau einer Wärmepumpe mit 40 statt mit 50 Prozent bezuschusst. Die Förderungen für gasverbrauchende Anlagen wurden komplett abgeschafft. Dafür wurde ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt.
Bei energieeffizienten Komplettsanierungen und Neubau setzt man auf Zinsvergünstigungen als starkes Zugpferd. In der sich abzeichnenden Zinswende könnten gute Zinsbedingungen bei größeren Investitionsprojekten an Attraktivität gewinnen.
Die neuen Förderbedingungen werden nach Ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger zeitnah in unserem Fördermittelwegweiser aktualisiert!
Die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie hier nachlesen.