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Wegweiser Fördermittel – Ressourcen
BMUV-Umweltinnovationsprogramm
BMUV-Umweltinnovationsprogramm

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt großtechnische Erstanwendungen von technologischen Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen möglichst vermeiden oder vermindern.

Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland einschließlich der Inbetriebnahme sowie ggfs. erforderlichen Messungen zur Erfolgskontrolle in den folgenden Bereichen:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz

Ziel ist es, mit möglichst wenig Umweltbelastung und geringem Ressourcen- und Energieeinsatz ökonomisch zu wirtschaften.

Voraussetzungen

Die zu fördernden Anlagen und Verfahren müssen im technischen Sinne Demonstrationscharakter besitzen und möglichst in die Produktionsprozesse integriert sein.

Die Technologie muss bislang in Deutschland großtechnisch erstmalig angewendet werden oder aber eine bekannte Technik muss erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen (Innovationscharakter).

Das Vorhaben ist i.d.R. 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben.

Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich nicht vor Förderzusage begonnen werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, der Erwerb von Grundstücken, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits oder als Investitionszuschuss gewährt.

In der Regel können bis zu 70% der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30%.

Für zinsverbilligte Kredite beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre. Die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei.

Weiterführende Informationen