
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt qualifizierte Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Energieeinsparpotenziale in den Unternehmen aufzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen erhöhen und damit zusätzliche Energieeinsparungen realisieren.
Gefördert werden Energieberatungen, die in einem systematischen Verfahren ausreichende Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer entsprechenden Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage erlangen, Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen ermitteln und quantifizieren und die Ergebnisse in einem Bericht zu erfassen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt
Innerhalb von 24 Monaten wird je Antragsteller eine Energieberatung bezuschusst.
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem:
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
Voraussetzungen sind insbesondere, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist. Ferner ist das EU-Beihilferecht zu beachten.
Die Bürgschaften decken höchstens 80% des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20% ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.