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Wegweiser Fördermittel – Energieberatung
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Wenn Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, um eine Sanierung vorzubereiten oder ein Energie-Contracting ins Auge zu fassen, können Sie über dieses Förderprogramm einen Zuschuss erhalten.

Das Förderprogramm für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beinhaltet 3 Module für unterschiedliche Beratungsleistungen. Das BAFA übernimmt jeweils bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Anwendung:

  • Die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation
  • Untersuchung von Energieflüssen und Identifikation des Potenzials für Energieeffizienzverbesserungen
  • Bericht über die Analysen und Ergebnisse in einem Energieauditbericht

Maximale Fördersumme:

  • 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal:
    •  6.000€ (bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000€ (netto)) 
    • 1.200€ (bei jährlichen Energiekosten von weniger als 10.000€ (netto))

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Anwendung:

  • "klassische Energieberatung"
  • wie ein Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann (Sanierungsfahrplan)
  • wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

 Maximale Fördersumme:

  • Förderhöhe: 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal:
    • 1.700€  bei einer Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter
    • 5.000€ bei einer Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter
    • 8.000€ bei einer Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Anwendung:

  • Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung)
  • Zudem kann die Beratung zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden.

Maximale Fördersumme:

  • 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal
    • 7.000€ bei jährlichen Energiekosten von weniger als 300.000€ (netto) 
    • 10.000€ bei jährlichen Energiekosten von mehr als 300.000€ (netto) 

Bei der Auswahl der richtigen Energieberater*innen hilft Ihnen vielleicht Ihr Regional- oder Fachverband. Die Energieberater*innen helfen auch gerne bei der Beantragung der Förderung.

Förderung bis 31.12.2024

Weitere Informationen und Beantragung

 

Contracting-Bürgschaften
Contracting-Bürgschaften - Bürgschaften des Bundes und der Länder

Ziel und Gegenstand

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem:

  • Für Bürgschaftsbeträge bis 1,25 Mio. EUR stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken bzw. Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern.
  • Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab.
  • In strukturschwachen Regionen (Einstufung entsprechend der GRW-Fördergebietskarte) steht für Bürgschaftsbeträge ab 20 Mio. EUR das Großbürgschaftsprogramm des Bundes (parallele Bund-/Landesbürgschaften) zur Verfügung.
  • Mit Beginn der Corona-Krise wurde das Großbürgschaftsprogramm für Bürgschaftsbeträge ab 50 Millionen Euro auch für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen geöffnet.

Antragsberechtigte

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind insbesondere, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist. Ferner ist das EU-Beihilferecht zu beachten.

Art und Höhe der Förderung

Die Bürgschaften decken höchstens 80% des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20% ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.

Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.

Weiterführende Informationen

Baubegleitung
BEG: Baubegleitung

Kredit & (Tilgungs-) Zuschuss

Für bestimmte im BEG geförderten Maßnahmen ist die Beauftragung einer/eines bei der dena gelisteten Energieexpertin oder -experten für Fachplanung und Baubegleitung Pflicht. Dies gilt für:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anträge mit einem iSFP-Bonus
  • Fachplanung und Baubegleitung

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.

  • Höchstgrenzen für die Anerkennung der förderfähigen Kosten:
    • Einzelmaßnahmen: 5.000€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 2.000€ je Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten (max. 20.000€)
    • Sanierung zum Effizienzhaus: 10.000€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 4.000€ je Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten (max. 40.000€)
  • (Tilgungs-) Zuschuss jeweils 50 %
  • Beantragung direkt mit der Beantragung des Kredit- oder Zuschussantrags der entsprechenden geplanten Maßnahmen

Förderung bis 31.12.2030

Mehr im Fördermittelwegweiser Bauen und Sanieren