Header Allgemeine Seiten
Werkzeuge
Wegweiser Fördermittel – Energieberatung
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Wenn Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, um eine Sanierung vorzubereiten oder ein Energie-Contracting ins Auge fassen, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Das Förderprogramm für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beinhaltet 3 Module, mit denen Sie sich zu unterschiedlichen Energieeffzienzthemen beraten lassen können. Das BAFA übernimmt jeweils bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Anwendung:

  • Die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation
  • Mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren
  • Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht festgehalten
  • Der IST-Zustand wird ermittelt und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen werden identifiziert

Maximale Fördersumme:

  • bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 6.000
  • bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 1.200

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Anwendung:

  • "klassische Energieberatung"
  • Beratung zur Identifizierung sinnvoller, aufeinander abgestimmter Sanierungsmaßnahmen und Neubauberatung
  • Oder für Nichtwohngebäude mit dem Ziel eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes

 Maximale Fördersumme:

  • Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter: maximal EUR 1.700
  • Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter: maximal EUR 5.000
  • Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter: maximal EUR 8.000

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Anwendung:

  • Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung)
  • Zudem kann die Beratung zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden.

Maximale Fördersumme:

  • bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 7.000
  • bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 10.000

 

Bei der Auswahl der richtigen Energieberater*innen hilft Ihnen vielleicht Ihr Regional- oder Fachverband. Die Energieberater*innen helfen auch gerne bei der Beantragung der Förderung.

Förderung bis 31.12.2024

Weitere Informationen und Beantragung:

BAFA

 

Contracting-Bürgschaften
Contracting-Bürgschaften - Bürgschaften des Bundes und der Länder

Ziel und Gegenstand

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem:

  • Für Bürgschaftsbeträge bis 1,25 Mio. EUR stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken bzw. Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern.
  • Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab.
  • In strukturschwachen Regionen (Einstufung entsprechend der GRW-Fördergebietskarte) steht für Bürgschaftsbeträge ab 20 Mio. EUR das Großbürgschaftsprogramm des Bundes (parallele Bund-/Landesbürgschaften) zur Verfügung.

Antragsberechtigte

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind insbesondere, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist. Ferner ist das EU-Beihilferecht zu beachten.

Art und Höhe der Förderung

Die Bürgschaften decken höchstens 80% des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20% ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.

Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.

Weiterführende Informationen

Baubegleitung
BEG: Baubegleitung

Kredit & (Tilgungs-) Zuschuss

Für alle im BEG geförderten Maßnahmen ist die Beauftragung einer/eines bei der dena gelisteten Energieexpertin oder -experten für Fachplanung und Baubegleitung Pflicht

  • Förderung der Fachplanung & Baubegleitung, inklusive der akustischen Fachplanung bei stationären Geräten (z. B. bei Wärmepumpen) und einer eventuellen Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten:
    • Für ein Effizienzgebäude: 10,- € pro Quadratmeter, maximal 40.000,- Euro
    • Für Einzelmaßnahmen: 5,- € pro Quadratmeter, maximal 20.000,- Euro
  • Beantragung direkt mit der Beantragung des Kredit- oder Zuschussantrags der entsprechenden geplanten Maßnahme
  • (Tilgungs-) Zuschuss:   50 %

Förderung bis 31.12.2030

Mehr im Fördermittelwegweiser Bauen und Sanieren