Wenn Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, um eine Sanierung vorzubereiten oder ein Energie-Contracting ins Auge fassen, können Sie einen Zuschuss erhalten.
Das Förderprogramm für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beinhaltet 3 Module, mit denen Sie sich zu unterschiedlichen Energieeffzienzthemen beraten lassen können. Das BAFA übernimmt jeweils bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Anwendung:
- Die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation
- Mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren
- Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht festgehalten
- Der IST-Zustand wird ermittelt und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen werden identifiziert
Maximale Fördersumme:
- bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 6.000
- bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 1.200
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Anwendung:
- "klassische Energieberatung"
- Beratung zur Identifizierung sinnvoller, aufeinander abgestimmter Sanierungsmaßnahmen und Neubauberatung
- Oder für Nichtwohngebäude mit dem Ziel eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes
Maximale Fördersumme:
- Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter: maximal EUR 1.700
- Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter: maximal EUR 5.000
- Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter: maximal EUR 8.000
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Anwendung:
- Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung)
- Zudem kann die Beratung zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden.
Maximale Fördersumme:
- bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 7.000
- bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 10.000
Bei der Auswahl der richtigen Energieberater*innen hilft Ihnen vielleicht Ihr Regional- oder Fachverband. Die Energieberater*innen helfen auch gerne bei der Beantragung der Förderung.
Förderung bis 31.12.2024
Weitere Informationen und Beantragung: