BGA Energieeffizienzkampagne
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Energieberatung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Wenn Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, um eine Sanierung vorzubereiten oder ein Energie-Contracting ins Auge zu fassen, können Sie über dieses Förderprogramm einen Zuschuss erhalten.

Das Förderprogramm für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beinhaltet 3 Module für unterschiedliche Beratungsleistungen. Das BAFA übernimmt jeweils bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Anwendung:

  • Die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation
  • Untersuchung von Energieflüssen und Identifikation des Potenzials für Energieeffizienzverbesserungen
  • Bericht über die Analysen und Ergebnisse in einem Energieauditbericht

Maximale Fördersumme:

  • 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal:
    •  6.000€ (bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000€ (netto)) 
    • 1.200€ (bei jährlichen Energiekosten von weniger als 10.000€ (netto))

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Anwendung:

  • "klassische Energieberatung"
  • wie ein Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann (Sanierungsfahrplan)
  • wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

 Maximale Fördersumme:

  • Förderhöhe: 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal:
    • 1.700€  bei einer Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter
    • 5.000€ bei einer Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter
    • 8.000€ bei einer Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Anwendung:

  • Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung)
  • Zudem kann die Beratung zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden.

Maximale Fördersumme:

  • 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal
    • 7.000€ bei jährlichen Energiekosten von weniger als 300.000€ (netto) 
    • 10.000€ bei jährlichen Energiekosten von mehr als 300.000€ (netto) 

Bei der Auswahl der richtigen Energieberater*innen hilft Ihnen vielleicht Ihr Regional- oder Fachverband. Die Energieberater*innen helfen auch gerne bei der Beantragung der Förderung.

Förderung bis 31.12.2024

Weitere Informationen und Beantragung