Wenn Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, um eine Sanierung vorzubereiten oder ein Energie-Contracting ins Auge zu fassen, können Sie über dieses Förderprogramm einen Zuschuss erhalten.
Das Förderprogramm für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beinhaltet 3 Module für unterschiedliche Beratungsleistungen. Das BAFA übernimmt jeweils bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Anwendung:
- Die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation
- Untersuchung von Energieflüssen und Identifikation des Potenzials für Energieeffizienzverbesserungen
- Bericht über die Analysen und Ergebnisse in einem Energieauditbericht
Maximale Fördersumme:
- 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal:
- 6.000€ (bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000€ (netto))
- 1.200€ (bei jährlichen Energiekosten von weniger als 10.000€ (netto))
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Anwendung:
- "klassische Energieberatung"
- wie ein Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann (Sanierungsfahrplan)
- wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Maximale Fördersumme:
- Förderhöhe: 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal:
- 1.700€ bei einer Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter
- 5.000€ bei einer Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter
- 8.000€ bei einer Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Anwendung:
- Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung)
- Zudem kann die Beratung zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden.
Maximale Fördersumme:
- 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal
- 7.000€ bei jährlichen Energiekosten von weniger als 300.000€ (netto)
- 10.000€ bei jährlichen Energiekosten von mehr als 300.000€ (netto)
Bei der Auswahl der richtigen Energieberater*innen hilft Ihnen vielleicht Ihr Regional- oder Fachverband. Die Energieberater*innen helfen auch gerne bei der Beantragung der Förderung.
Förderung bis 31.12.2024
Weitere Informationen und Beantragung