BGA Energieeffizienzkampagne
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Energieberatung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Wenn Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, um eine Sanierung vorzubereiten oder ein Energie-Contracting ins Auge fassen, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Das Förderprogramm für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beinhaltet 3 Module, mit denen Sie sich zu unterschiedlichen Energieeffzienzthemen beraten lassen können. Das BAFA übernimmt jeweils bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Anwendung:

  • Die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation
  • Mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren
  • Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht festgehalten
  • Der IST-Zustand wird ermittelt und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen werden identifiziert

Maximale Fördersumme:

  • bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 6.000
  • bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 1.200

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Anwendung:

  • "klassische Energieberatung"
  • Beratung zur Identifizierung sinnvoller, aufeinander abgestimmter Sanierungsmaßnahmen und Neubauberatung
  • Oder für Nichtwohngebäude mit dem Ziel eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes

 Maximale Fördersumme:

  • Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter: maximal EUR 1.700
  • Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter: maximal EUR 5.000
  • Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter: maximal EUR 8.000

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Anwendung:

  • Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung)
  • Zudem kann die Beratung zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden.

Maximale Fördersumme:

  • bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 7.000
  • bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 10.000

 

Bei der Auswahl der richtigen Energieberater*innen hilft Ihnen vielleicht Ihr Regional- oder Fachverband. Die Energieberater*innen helfen auch gerne bei der Beantragung der Förderung.

Förderung bis 31.12.2024

Weitere Informationen und Beantragung:

BAFA