BGA Energieeffizienzkampagne
Kälte- und Klimaanlagen
Gebäudetechnik und Prozesse Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

+++ Für dieses Förderprogramm werden derzeit keine Anträge entgegengenommen, da die alte Fördermittelrichtlinie am 31. Dezember 2023 ausgelaufen und noch keine neue in Kraft getreten ist. Wir halten Sie an dieser Stelle über Neuerungen informiert. +++

 

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Investitionsmaßnahmen für den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, sowie ergänzende Komponenten, wie beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.

Für die gleichzeitige Errichtung von stationären Kälte- bzw. Klimaanlagen und Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Elektroenergie und Wärme) wird eine Bonusförderung gewährt (Kombinationsbonus).

Ziel ist es, durch Investitionsanreize den Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik zu stärken und langfristig bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden.

Voraussetzungen

Die stationäre Kälte- und Klimaanlage muss neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit muss neu erstellt werden und das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bleibt bestehen.

Die Anlage ist nach Inbetriebnahme mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Kälteleistung und der Art der Anlage.

Für die Förderung gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt 150.000 EUR pro Maßnahme sowie eine Begrenzung auf maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.

Weiterführende Informationen