Seit dem 15. Februar 2024 ist die neue Richtlinie für die "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) in Kraft. Das EEW ist das größte Förderprogramm für Energieeffizienz in der Industrie und unterstützt Unternehmen beispielsweise bei Investitionen in effiziente Technologien zur Prozessoptimierung und in erneuerbare Energien zur Erzeugung von Prozesswärme. Die Novellierung zielt grundsätzlich auf eine Verlängerung des Förderprogramms bis 2028 unter Berücksichtigung geänderter rechtlicher Vorgaben der Europäischen Union ab und soll außerdem die Prüfverfahren vereinfachen.
Folgende wesentliche Neuerungen ergeben sich aus der Novelle:
- Vereinfachung bei den Vorgaben zur Ermittlung der Höhe der förderfähigen Kosten bei den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb.
- Einführung der Basisförderung bei Modul 4: Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird der Erwerb und Einbau bestimmter Technologien ohne das Erstellen eines umfangreichen Einsparkonzeptes gefördert.
- Zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus in Modul 4: Dieser Bonus gilt für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblicher Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff.
- Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb.
- Förderanträge können ab dem 15. Februar 2024 beim BAFA für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden.
- Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht werden.
Sollten Sie sich für eine Förderung bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen interessieren, finden Sie über unseren Fördermittelwegweiser viele nützliche Hinweise zu einschlägigen Förderprogrammen, inklusive dem EEW.